Steuernews für Mandanten
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Dezember 2024:
-
Steuervergünstigungen für E-Fuels-only-Fahrzeuge
Bundesregierung plant Steuervergünstigungen auch für E-Fuels-only-Fahrzeuge Artikel lesen
-
Inflationsausgleichsprämie
Letztmalige Möglichkeit einer steuer- und sozialversicherungsfreien Auszahlung bis 31.12.2024 Artikel lesen
-
Forderungsverjährung 2024
Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren Artikel lesen
-
Aufbewahrungsfristen 2024/2025
Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2024 vernichtet werden können Artikel lesen
-
Vermögensverwaltergebühren 2024
Kapitalanleger sollten Absetzbarkeit des Transaktionskostenanteils bei all-in-fees nutzen Artikel lesen
-
Subject-to-tax-Klauseln
Verhinderung einer doppelten Nichtbesteuerung bei grenzübergreifenden Sachverhalten Artikel lesen
-
Sachbezugswerte 2025
Welche Sachbezugswerte in 2025 gelten Artikel lesen
Handwerkervorauszahlungen 2024
Handwerkerleistungen
Für Aufwendungen für Handwerkerleistungen zwecks Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen kann eine Steuerermäßigung beantragt werden. Steuerbegünstigt sind ausschließlich Lohnleistungen, davon maximal 20 % bzw. bis maximal € 1.200,00 im Jahr (§ 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz/EStG).
Freiwillige Vorauszahlungen
Steuerpflichtige stellen sich zum Jahresende oft die Frage, ob für freiwillige Vorauszahlungen auf geplante Handwerkerleistungen im Folgejahr die Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden kann. Das Finanzgericht/FG Düsseldorf hat diese verneint (Urteil vom 18.7.2024, 14 K 1966/23 E). Die Steuerermäßigung setzt stets eine durch Handwerkerinnen bzw. Handwerker ausgestellte Rechnung voraus.
Stand: 26. November 2024