Steuernews für Mandanten
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Februar 2024:
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Kreditzweitmarktförderungsgesetz
Neuerungen im Einkommensteuerrecht aus dem Wachstumschancengesetz zum Teil in Kreditzweitmarktförderungsgesetz verschoben Artikel lesen
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Neuerungen in den anderen Steuergesetzen
Kreditzweitmarktförderungsgesetz enthält Änderungen bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer Artikel lesen
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Renten 2024
Was Rentner in 2024 beachten sollten Artikel lesen
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Neuerungen bei den Jahressteuerbescheinigungen 2024
Inländische Banken bescheinigen ab 2024 auch Fremdwährungserträge Artikel lesen
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Nullsteuern für Photovoltaikanlagen
Finanzverwaltung klärt Zweifelsfragen Artikel lesen
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eRechnungen für Unternehmer
Unternehmer müssen sich auf Neuregelungen aus dem Umsatzsteuerrecht in Bezug auf elektronische Rechnungen mit B2B-Bereich einstellen Artikel lesen
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Abschaltung von „sv.net“
Übergangsregelung endet zum 29.2.2024 Artikel lesen
Immobilienerwerb Kanada
Erwerb von Auslandsvermögen
Der Erwerb von Auslandsvermögen unterliegt bei unbeschränkter Erbschaft- oder Schenkungsteuerpflicht im Inland der Steuerpflicht. Für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke, die im Inland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegen sind, gewährt der Steuergesetzgeber eine Steuerbefreiung i. H. von 10 % auf den Steuerwert (§ 13d Abs. 1 Erbschaftsteuergesetz/ErbStG). Dies gilt jedoch nicht für Immobilien aus Drittstaaten.
EuGH-Urteil
Der Europäische Gerichtshof/EuGH hat jetzt im Urteil vom 12.10.2023 (C-670/21) die deutsche Vergünstigungsregelung für mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV, Art, 63, 65) unvereinbar erklärt. Damit verstößt diese Befreiungsregelung gegen EU-Recht. Bezogen auf den Entscheidungsfall betonte der EuGH, dass die deutschen Behörden von den kanadischen Behörden die erforderlichen Informationen erhalten können, um die Gewährung der Steuervergünstigung ausreichend prüfen zu können.
Stand: 28. Januar 2024