Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Oktober 2023:
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Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen auf Aufmerksamkeiten beschränkt Artikel lesen
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Anzeigepflichten der Photovoltaikanlagenbetreiber
Befreiung von der Gewerbeanmeldepflicht für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen Artikel lesen
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Umzug ins Homeoffice
Finanzgericht billigt Werbungskostenabzug für Umzugskosten in größere Wohnung für Homeoffice-Tätigkeiten ohne Fahrzeitverkürzung Artikel lesen
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Zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen
Steuerförderung zusätzlicher Vorsorgeaufwendungen zur Einkommenssicherung im Alter Artikel lesen
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Stellplatzkosten für die Zweitwohnung
Stellplatz- und Garagenkosten als sonstige Mehraufwendungen unbeschränkt als Werbungskosten abziehbar Artikel lesen
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Begründung einer Betriebsstätte
Spind und Schließfach in Gemeinschaftsräumen genügt zur Begründung einer Betriebsstätte Artikel lesen
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Gesetzeslücke bei Schenkungsteuer
Einlage in eine Kapitalgesellschaft als freigebige Zuwendung Artikel lesen
Gewerbesteuerstatistik 2022
Gewerbesteuer
Gewerbetreibende mit einem Gewerbebetrieb mit Sitz im Inland müssen an die Gemeinden Gewerbesteuern entrichten (§§ 1, 2 Gewerbesteuergesetz/ GewStG). Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, ermittelt nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und bereinigt um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 7,8,9 GewStG).
Gewerbesteuereinnahmen
In 2022 nahmen die Gemeinden Gewerbesteuern in Höhe von rund € 70,2 Mrd. ein. Dies ist ein Plus von rund € 9,1 Mrd. oder 4,9 % gegenüber 2021, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte. Mit den € 70,2 Mrd. wurde ein neuer Rekordstand erreicht. Den höchsten Anstieg verbuchte dabei das Land Sachsen-Anhalt mit 34,8 %. Brandenburg erlitt als einziges Land einen Rückgang (3,8 %).
Stand: 27. September 2023