Steuernews für Mandanten
Ausgabe:
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Standortranking 2025
Stiftung Familienunternehmen veröffentlicht Länderindex 2025 Artikel lesen
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Vorabpauschale für Investmentfonds 2026
Bundesfinanzministerium veröffentlicht Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale 2025/2026 Artikel lesen
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Einkommensteuererklärung 2024
Für die Einkommensteuererklärung 2024 gelten kürzere Abgabefristen Artikel lesen
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Geringwertige Wirtschaftsgüter schaffen
Investitionsabzugsbetrag ermöglicht schnellere Abschreibung von Wirtschaftsgütern Artikel lesen
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Auslandspauschalen 2025
Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtung im Ausland Artikel lesen
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Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz
BMF veröffentlicht Referentenentwurf Artikel lesen
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Vervielfältiger für 2025
Finanzverwaltung veröffentlicht Vervielfältiger für die Bewertung lebenslanger Nutzungen oder Leistungen Artikel lesen
Bilanzoffenlegung 2023

Unternehmensregister
Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse regelmäßig im Unternehmensregister zu bilanzieren. Hierzu müssen die Daten dem das Unternehmensregister führenden Bundesanzeiger-Verlag elektronisch übermittelt werden (www.unternehmensregister.de). Die Einreichungsfrist beträgt im Normalfall ein Jahr, d. h. Jahresabschlüsse zum Stichtag 31.12.2023 wären spätestens zum 31.12.2024 dem Betreiber des Bundesanzeigers zuzusenden.
Gnadenfrist bis 1.4.2025
Alljährlich gewährt das Bundesamt für Justiz/BMJ sogenannte „Schonfristen“. Nach einer Presseveröffentlichung des Bundesamts für Justiz (www.bundesjustizamt.de) vom 16.12.2024 wird die Behörde für die verspätete Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2023 vor dem 1.4.2025 keine Ordnungsgeldverfahren nach § 335 Handelsgesetzbuch/HGB einleiten. Das BMJ will mit der Schonfrist unter Bezug auf die „anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen“ berücksichtigen.
Stand: 25. Februar 2025